Die wichtigsten Kennzeichnungen von gefährlichen chemischen Stoffen

In Handel, Transport und Industrie werden heute Tausende von chemischen Stoffen gehandhabt, die eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können. Eine korrekte Kennzeichnung von Produkten trägt dazu bei, dass sich die Benutzer der Risiken bewusst sind und angemessene Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Es ist eine wesentliche Voraussetzung für die Schaffung eines sicheren Lebens- und Arbeitsumfelds.

Veröffentlicht: 18-01-2022

EU-Rechtsgrundlage, d.h. die CLP-Verordnung

Die Kennzeichnung von Gefahrstoffen ist nur dann sinnvoll, wenn sie allgemein verständlich und einheitlich ist. Zu diesem Zweck wird auf internationaler Ebene seit Jahren an der Erstellung eines universellen Warn- und Risikoinformationssystems gearbeitet.

Die wichtigste Initiative in diesem Bereich war die Entwicklung des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) durch die Vereinten Nationen. Dieses System wird bereits in über 60 Ländern angewandt und wurde 2009 auch von der Europäischen Union übernommen. Die zuvor verwendeten Kennzeichnungen für Gefahrstoffe wurden durch neue ersetzt, die in der CLP-Verordnung als EU-Standard festgelegt wurden.

CLP steht für den englischen Ausdruck „Classification, Labelling and Packaging”. Diese Verordnung legt fest, wie chemische Stoffe und deren Gemische einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken sind. Das Dokument beschreibt u. a. Gefahrenklassen und -kategorien sowie Leitlinien für die Erstellung von Produktetiketten und deren Anbringung an den Verpackungen von chemischen Stoffen oder Gemischen.

Die CLP-Verordnung regelt auch die Verwendung alternativer chemischer Bezeichnungen zum Schutz des geistigen Eigentums und die Verzeichnisse von Stoffen, die in Verkehr gebracht werden.

Einstufung von Gefahrstoffen

Ein Schlüsselfaktor für den Erfolg des GHS ist die einheitliche Kategorisierung. Der Übersichtlichkeit halber wurden daher drei Arten von Gefahrenklassen für chemische Stoffe und deren Gemische geschaffen. Dies sind:

  • physikalische Gefahren;
  • Gesundheitsgefahren;
  • Umweltgefahren

Auf den Etiketten von Gefahrstoffen muss die Gefahrenklasse deutlich angegeben sein. Zur ersten der oben genannten Kategorien gehören beispielsweise Explosivstoffe, entzündbare Gase, selbstzersetzliche Stoffe und Gemische oder gegenüber Metallen korrosive Stoffe.

In der Kategorie Gesundheitsgefahren werden unter anderem akute Toxizität, Ätzwirkung auf die Haut, Augenreizung oder Keimzellmutagenität definiert. Die Karzinogenität von Produkten stellt eine getrennte Gefahrenklasse dar.

Darüber hinaus werden in der CLP-Verordnung chemische Stoffe genannt, die gewässergefährdend sind oder die Ozonschicht schädigen.

Regeln für die Erstellung von Etiketten

Nach geltendem Recht ist der Hersteller, Importeur und Distributor für die Kennzeichnung der Gefahrstoffe verantwortlich. Bevor ein bestimmtes Produkt in Verkehr gebracht wird, muss ein Etikett erstellt werden, das über die Gefahren informiert. Diese Verpflichtung gilt sowohl für Stoffe, die nach dem GHS eingestuft sind, als auch für deren Gemische.

Ein Etikett zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen sollte vor allem lesbar sein. Die Elemente des Etiketts müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben und ihre Größe sowie die Abstände zwischen den Zeichen müssen ein einfaches Ablesen ermöglichen.

Das Etikett ist in der Amtssprache des Landes zu verfassen, in dem das Produkt vermarktet werden soll.

Die CLP-Verordnung legt auch fest, welche Informationen das Etikett enthalten muss. Neben den spezifischen Angaben zu den Gefahren im Zusammenhang mit dem chemischen Stoff sind auch u. a. Angaben zum Lieferanten, zur Menge des Produkts sowie ergänzende Informationen enthalten.

Kennzeichnung von Gefahrstoffen – Informationserteilung

Das einheitliche Gefahrenklassifizierungssystem legt auch fest, auf welche Weise den Benutzern Informationen zur Verfügung gestellt werden sollten. Dazu gehören:

  • Gefahrenpiktogramme, d.h. grafische Warnzeichen;
  • Signalwörter, d. h. kurze Ausdrücke, die den Gefährdungsgrad beschreiben;
  • Gefahrenhinweise und Sicherheitsmaßnahmen.

Im Rahmen des CLP/GHS-Systems wurden neun Piktogramme in Form von Rauten mit rotem Rand erstellt. Jedes enthält ein leicht zu interpretierendes Symbol, das die Lesbarkeit erhöht und die Aufmerksamkeit des Benutzers auf das Etikett lenkt. Es wird durch einen ebenso aussagekräftigen Ein-Wort-Ausdruck betont. Je nach Gefährdungsgrad kann es „Gefahr“ oder „Achtung“ sein.

Die Kennzeichnung von Gefahrstoffen umfasst auch zwei Arten von Sätzen: Gefahrenhinweise und Sicherheitsmaßnahmen. Die ersteren (H-Sätze) beschreiben die Art und Intensität der Gefahr und werden mit einem vierstelligen Code abgekürzt. Zum Beispiel enthält der Code H252 die Information: „In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten“.

P-Sätze weisen auf empfohlene Sicherheitsmaßnahmen zur Verringerung der mit einem bestimmten Produkt verbundenen Risiken hin. Auch hier sieht die Gesetzgebung vierstellige Codes vor, die sich auf die Vorbeugung, Reaktion, Lagerung und Entsorgung eines Gefahrstoffs beziehen.

Alle diese Elemente ergeben gemeinsam eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung, die ihre Warnfunktion optimal erfüllt. Sie trägt somit auch zur Verringerung der Anzahl von Unfällen und Naturkatastrophen bei. Es liegt daher im Interesse von uns allen, dass Gefahrstoffe richtig gekennzeichnet werden!

 


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