Was ist ein Sicherheitsdatenblatt?

Das Produktsicherheitsdatenblatt ist ein Dokument mit umfassenden Informationen zu chemischen Stoffen/Gemischen. Für einige Chemikalien ist dies gesetzlich vorgeschrieben (siehe unten). Aufbau und Inhalt des Sicherheitsdatenblatts sind durch internationale Vorschriften genau definiert.

Veröffentlicht: 27-01-2022

MSDS vs. SDS – was ist der Unterschied?

Zur Vereinfachung kann man annehmen, dass MSDS (kurz für „Material Safety Data Sheet“) die Urgestalt des derzeit in der EU verwendeten SDS (kurz für „Safety Data Sheet“) ist. Im Vergleich zu MSDS wurden das Format des SDS-Dokuments sowie die Art und Weise der Informationsdarstellung darin durch internationale Vorschriften präzisiert und standardisiert. Viele Quellen verwenden immer noch den alten Begriff MSDS (wahrscheinlich aus Gewohnheit), obwohl er sich tatsächlich auf SDS bezieht. SDS ist das einzige rechtlich zulässige Dokument in der EU.

Welche Vorschriften regeln den Inhalt des Produktsicherheitsdatenblatts?

In Polen ergibt sich, wie in der gesamten EU, die Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern für einen gefährlichen Stoff/ein gefährliches Gemisch aus Art. 31 der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH). Das Format des SDS ist in Anhang II der REACH-Verordnung definiert. Die erste Fassung der REACH-Verordnung wurde 2006 erstellt und spätere Änderungen zwingen die Lieferanten, ihre Dokumente innerhalb der durch die Novelle vorgesehenen Frist an die geltenden Vorschriften anzupassen.

Die REACH-Verordnung und die CLP-Verordnung ermöglichten die Umsetzung des GHS (Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung) in europäisches Recht, was die Kommunikation in der Welt der Chemikalien deutlich verbessert hat.

Für welche Produkte ist ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) erforderlich?

Die REACH-Verordnung definiert genau, welche Produkte über Sicherheitsdatenblätter verfügen müssen. Hierzu zählen vor allem gefährliche Stoffe und Gemische, d. h. welche nach der CLP-Verordnung eingestuft sind, aber auch persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT) oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vPvB) Stoffe oder Stoffe, die aus anderen Gründen auf der Kandidatenliste für eine Zulassung stehen.

Es gibt einige Gemische, die nicht nach der CLP-Verordnung eingestuft sind, jedoch die Erstellung oder Bereitstellung eines Sicherheitsdatenblatts auf Anfrage erfordern. Dies gilt für die in Art. 31 Abs. 3 genannten und in den Leitlinien der ECHA zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern näher spezifizierten Situationen.

Was muss ein Sicherheitsdatenblatt enthalten?

Das Format des Sicherheitsdatenblatts ist in Anhang II der REACH-Verordnung genau definiert. Die Struktur des Dokuments darf nicht geändert werden. Jedes Sicherheitsdatenblatt besteht aus 16 Abschnitten, enthält das Erstellungsdatum und das Datum der eventuellen Aktualisierung des Dokuments sowie die Versionsnummer.

Die einzelnen Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts enthalten Informationen zu:

  • Bezeichnung des Stoffs/Gemischs, Verwendung des Produkts und Bezeichnung des Unternehmens,
  • Gefahren, die von dem Stoff/Gemisch ausgehen, einschließlich Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung,
  • Zusammensetzung des Stoffes/Gemisches,
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen,
  • Verfahren im Brandfall,
  • Verfahren bei unbeabsichtigter Freisetzung in die Umwelt,
  • Handhabung und Lagerung von Stoffen und Gemischen,
  • Kontrollparametern und persönlicher Schutzausrüstung,
  • physikalischen und chemischen Eigenschaften des Produkts,
  • Stabilität und Reaktivität,
  • Toxizität für die menschliche Gesundheit,
  • umweltbezogenen Aspekten,
  • Entsorgung,
  • Transport,
  • Rechtsvorschriften über den Stoff/das Gemisch,
  • sonstigen Angaben.

Keiner der obligatorischen Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts darf leer gelassen werden. Gegebenenfalls kann jedoch die Nichtverfügbarkeit bestimmter Daten angezeigt und begründet werden. Die Informationen im Sicherheitsdatenblatt müssen klar und prägnant dargestellt werden.

Wenn für einen bestimmten Stoff ein Stoffsicherheitsbericht (CSR) erforderlich ist, sollten die Expositionsszenarien für die identifizierten Verwendungen des Stoffes in den Anhang des Sicherheitsdatenblatts aufgenommen werden. Expositionsszenarien beschreiben die Betriebsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen, die angewendet werden müssen, um die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu kontrollieren.

Wer erstellt/stellt die Sicherheitsdatenblätter SDS bereit?

Die Verpflichtung zur Bereitstellung eines Produktsicherheitsdatenblatts liegt beim Lieferanten des Stoffes/Gemischs, für den/das ein SDS erforderlich ist. In der Praxis wird das Dokument von qualifizierten Personen mit umfassenden Kenntnissen über das Produkt selbst, die damit verbundenen Gefahren und die gesetzlichen Bestimmungen erstellt. Die Aufgabe kann durch Mitarbeiter des Unternehmens wahrgenommen bzw. unabhängigen Experten oder Unternehmen in Auftrag gegeben werden.

Das Sicherheitsdatenblatt sollte dem Empfänger bereitgestellt werden:

– spätestens am Tag des Inverkehrbringens des Stoffes/Gemisches,

– in schriftlicher oder elektronischer Form,

– in der Amtssprache des Landes, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird.

Die Bedeutung des Produktsicherheitsdatenblatts im Handel und in der Industrie

Die Einführung der SDS zielte darauf ab, die Gefahren im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Transport, der Lagerung und der Verwendung von als gesundheits- oder umweltgefährdend eingestuften chemischen Stoffen und Gemischen zu verringern. Ihr messbares Ergebnis ist in erster Linie die Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz. Das SDS definiert die Verwendungen, für die der Stoff/das Gemisch genutzt werden kann und welche Arbeitsbedingungen gewährleistet werden sollten.

Die Hauptadressaten der Sicherheitsdatenblätter sind Personen, die berufliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwendung eines bestimmten Materials ausüben. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, die im SDS enthaltenen Informationen in einem Format bereitzustellen, das das Risikomanagement am jeweiligen Arbeitsplatz ermöglicht. Alle Arbeitnehmer, die physischen Kontakt mit Chemikalien haben, sollten Zugang zu den Informationen im Sicherheitsdatenblatt haben. Bei gefährlichen Stoffen macht das Fehlen eines SDS die Arbeit illegal und unzulässig.

Gut vorbereitete und vertrauenswürdige Sicherheitsdatenblätter ermöglichen die Gewährleistung geeigneter Arbeitsbedingungen mit Chemikalien sowie die Auswahl angemessener Gesundheits- und Umweltschutzmaßnahmen. Die Anpassung des Umgangs mit Chemikalien an die Anforderungen des SDS verhindert lebensgefährliche Unfälle sowie Umweltkatastrophen und schützt das Wohl der Mitarbeiter sowie das Firmeneigentum.

Eine ordnungsgemäße Kenntnisnahme des Produktsicherheitsdatenblatts sollte zur Prüfung der Bedingungen und Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmens, z. B. der Feuerlöschausrüstung, dienen. Wenn medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden muss, kann dies auch die Arbeit der Ärzte optimieren, indem es die notwendigen Informationen über die Risiken bereitstellt.

Daher liegt die Anforderung und Verwendung von Sicherheitsdatenblättern im Interesse jedes Unternehmens, das bei seinen Tätigkeiten als gefährlich eingestufte chemische Stoffe und Gemische verwendet. Lesen Sie auch über die Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien.


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